Was gibt es beim Einsatz zu beachten?

LED-Leuchten im Ex-Bereich

Die Industrie steht vor einer Zäsur: Ab September 2023 dürfen keine Leuchtstofflampen mehr in Verkehr gebracht werden. Explosionsgefährdete Bereiche sind von dem Verbot zwar ausgenommen, aber auch hier lohnt sich der Umstieg auf LED-Beleuchtung. Was spricht für den Umstieg? Und was muss bei der Planung und bei der Anwendung speziell im Ex-Bereich beachtet werden?
Um sowohl dem technischen Fortschritt als auch dem Umweltschutz Rechnung zu tragen, hat die EU das Aus für Leuchtstoffröhren beschlossen.
Um sowohl dem technischen Fortschritt als auch dem Umweltschutz Rechnung zu tragen, hat die EU das Aus für Leuchtstoffröhren beschlossen. Bild: ©sinology/gettyimages.de

Die EU hat sich ehrgeizige Energiesparziele gesetzt. Mit der Verordnung 2019/2020/EU ‚Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen‘ sind die Anforderungen an Leuchtmittel deutlich gestiegen – mit der Folge, dass klassische T8-Leuchtstofflampen in den Längen 600, 1.200 und 1.500mm seit dem 1. September nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Händler in der EU können dann nur noch Restbestände verkaufen. Doch wie so häufig gibt es auch hier keine Regel ohne Ausnahmen. Diese definiert die neue EU-Verordnung im Anhang III. Für Industrieunternehmen und insbesondere die Prozessindustrie ausgenommen sind z.B. Lichtquellen und separate Betriebsgeräte, die in explosionsgefährdeten Bereichen oder für den Betrieb im Notfall eingesetzt werden. Einen umfassenden Freifahrtschein bedeutet das allerdings nicht. Denn die dort eingesetzten Leuchtstofflampen müssen auch nach der neuen Richtlinie „im Einklang mit den genannten Rechtsvorschriften sein“, darunter der Richtlinie 2014/34/EU (ATEX), sowie „nach relevanten Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten speziell für die genannte Betriebsbedingung oder Anwendung geprüft“ sein.

Dank Dali lassen sich LED-Leuchten auch digitalisieren und überwachen.
Dank Dali lassen sich LED-Leuchten auch digitalisieren und überwachen.Bild: R. Stahl Schaltgeräte GmbH

Umstieg auf LED-Technologie planen

Während die definierten Ausnahmeregelungen darauf zielen, dass gerade in den sensiblen Anwendungen keine qualitativ unzureichenden oder ungeprüften Leuchtmittel zum Einsatz kommen, sollten Betreiber allerdings auch Marktmechanismen in ihrer Ersatzteilplanung berücksichtigen: Für die Industrie ist zu erwarten, dass aufgrund der sinkenden Herstellmengen die Preise für die wenigen, noch offiziell verkaufbaren Lichtquellen stark ansteigen werden. Gut, wer dann einen Vorrat an Leuchtmitteln besitzt. Besser, wer bereits die Umrüstung auf moderne Lichtquellen geplant oder in Angriff genommen hat. Ein schneller Umstieg auf LED-Leuchten als vollwertige Alternative zu Leuchtstofflampen wird vor diesem Hintergrund immer attraktiver. So lässt sich der Ersatz von Leuchtstofflampen auf LED gleich auf mehrere Weisen rechnen: Die niedrigeren Stromkosten – eine LED-Lösung benötigt gegenüber einer Leuchtstoffröhre bei vergleichbarer Lichtleistung nur etwa halb so viel elektrischen Energie – sind dabei nur ein, wenn auch immer wichtigerer Aspekt. Hat sich ein Unternehmen Nachhaltigkeitsziele gesetzt, so lassen sich schnell Erfolge beim Strombedarf für die Beleuchtung erzielen, wenn Leuchten durch LED-Leuchten ersetzt werden.

Wartungskosten sind entscheidend

Was bei der Beschaffung von Leuchten oft übersehen wird: Höhere Investitionskosten, wie sie beim Einsatz von LED-Leuchten anfallen, haben in der Regel den kleinsten Anteil an den Kosten über deren gesamten Lebenszyklus. Viel entscheidender sind auf Dauer die Wartungskosten. Leuchtstofflampen erreichen lediglich ein Viertel bis ein Fünftel der Lebensdauer von entsprechenden LED-Leuchten und verlieren in dieser Zeit auch deutlich wahrnehmbar an Lichtstrom. In den meisten Industrieanlagen ist der Austausch von Leuchtmitteln im Zuge der Anlagenwartung, insbesondere in explosionsgefährdeten Bereichen, mit einem hohen Aufwand verbunden. Weniger Wartungszyklen bei LED-Leuchten, die eine Lebensdauer von 50.000 bis 80.000 Stunden erreichen, bedeuten für den Betreiber Kosteneinsparungen. Denn jeder Instandhaltungsarbeit im Ex-Bereich muss eine Gefährdungsbeurteilung vorausgehen und es müssen entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen werden. Zudem dürfen Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen nur von besonders qualifizierten Mitarbeitenden geplant und ausgeführt werden – sonst drohen haftungsrechtliche Konsequenzen. Doch auch beim Einsatz von LED-Leuchten in explosionsgefährdeten Bereichen sind eine Reihe an Besonderheiten zu beachten.

Explosionsschutz bei LED-Leuchten

Auch LED-Leuchten stellen eine mögliche Zündquelle dar: Elektrische Funken, heiße Oberflächen oder die optische Strahlung können die Energie liefern, die Gas- oder Staubatmosphären zündet. Generell können Explosionen dann ablaufen, wenn drei Faktoren zusammenkommen: Brennbarer Stoff, Sauerstoff und eine Zündquelle. Wenn explosionsfähige Atmosphären nicht ausgeschlossen werden können, muss deren Zündung verhindert werden (sekundärer Ex-Schutz). Falls auch eine Zündung nicht verhindert werden kann, ist es wichtig, die Auswirkungen der Explosion auf ein ungefährliches Maß zu beschränken. Die Anforderungen an elektrische Betriebsmittel für Ex-Bereiche sind in zahlreichen nationalen und internationalen Regelwerken niedergelegt. Bis vor wenigen Jahren wurden Vorschriften für gasexplosionsgefährdete Bereiche in der Normenreihe 60079 und für Bereiche mit brennbarem Staub in der Reihe 61241 festgelegt. Da viele Anforderungen für beide Bereiche gleich sind, wurden beide Normenreihen unter der IEC60079 zusammengefasst. Die verschiedenen Methoden, den Zündschutz bei Geräten zu gewährleisten, werden als Zündschutzarten bezeichnet. Diese sind in den verschiedenen Teilen der IEC60079 beschrieben.

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Autor: Rico Schulz, Produktmanager Beleuchtungstechnik, R. Stahl Schaltgeräte GmbH

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