Geprüftes Aufzugschachtentrauchungssystem

Aufzugschächte sind im Gebäudekomplex wichtige Bauabschnitte, an die viele Anforderungen gestellt werden. Die Lüftung und die Entrauchung im Brandfall sind sicherzustellen. Die wichtigsten Anforderungen für die natürliche Entrauchung von Aufzugschächten ergibt sich aus den jeweiligen Bauordnungen und der ÖNORM B2473 vom 1.5.2008.

Der Fahrschacht muss gemäß Norm zu lüften und mit Entrauchungseinrichtungen versehen sein. Die Öffnungen müssen eine Größe von 2,5% der Grundfläche des Fahrschachtes, mindestens jedoch 0,1m² haben. Hierbei ist aber auch zu beachten, dass für Gebäude Baustoffe, Bauteile und Bauarten zu verwenden sind, die den geltenden Vorschriften entsprechen und brauchbar sein müssen. Die Brauchbarkeit ist nachzuweisen. Am Beispiel der Bauordnung für Wien ist in §97 geregelt, dass ein Bauprodukt u.a. den geltenden Anforderungen an den Brandschutz, den Umweltschutz, der Energieeinsparung und dem Wärmeschutz entsprechen muss. Die Bauordnungen der übrigen Länder sind in diesem Punkt weitgehend gleich. Die ÖNORM B2473 beschreibt Aufzugschachtentrauchungssysteme vollständig. Im Punkt 5.2.4.1 sind folgende Forderungen aufgestellt, mit der die natürliche Entrauchung/Entlüftung einfach zu planen und in der Praxis auszuführen ist:


Größe der Öffnung 2,5% der Grundfläche des Schachtes, mindestens jedoch 0,1m²

Einbau an der obersten Stelle des Schachtes erforderlich

Einsatz von Rauch- und Wärmeabzugsgeräten gemäß ÖNORM EN12101-2 möglich

Örtliche Umgebungsbedingungen sind zu berücksichtigen.
Die ebenfalls normierten mechanischen Schachtent- und Schachtbelüftungen mittels maschinellen Rauch- und Wärmeabzugsgeräten, bzw. Differenzdrucksystemen sind nachträglich meist nicht einsetzbar. Die wirtschaftliche Investition gegenüber einer natürlichen Entrauchung/Entlüftung ist um ein Vielfaches höher. Für die Zukunft werden sich in der Praxis natürlich wirkende Systeme nach ÖNORM B2473 Punkt 5.2.4.1 durchsetzen. Entrauchungssysteme für Aufzugschächte haben sich in Mitteleuropa durchgesetzt. Das System ‚Lift-Smoke-Free‘ der BTR Brandschutz-Technik und Rauchabzug GmbH ist vom TÜV-Austria geprüft worden. Mit Prüfzertifikat 2008-AT-SP/0024 wird bestätigt, dass ‚Lift-Smoke-Free‘ die Forderungen der ÖNORM B2473 vollumfänglich erfüllt. Weiterhin wird bestätigt, dass es sich um keine aufzugsfremde Einrichtung im Sinne der Richtlinie 95/16 EG Artikel 2 Absatz (3) und ÖNORM EN81-1/2 2006-04 Punkt 5.2.3 handelt. Mit Einsatz des TÜV-geprüften Entrauchungssystems sind Planungsfehler weitgehend ausgeschlossen und die mängelfreie Abnahme der Aufzugsanlage stellt kein Problem dar. Unter www.lift-smoke-free.at stellt BTR Hamburg das Gutachten des TÜV-Austria zum Download zur Verfügung. Ebenso kann hier die neueste Broschüre geladen werden.