Brandschutz inbegriffen?

Autor: Günter Düselder, Doepke Schaltgeräte GmbH I Bilder: Doepke Schaltgeräte GmbH

eingestellter Brandschutz: 300 mA

Voralarmschwelle: 40% I?N

Voralarmierung: bei 120mA

Abschaltschwelle: 80 bis 100%I?N

Abschaltung zwischen: 240 bis 300mA

Abschaltzeit: <100ms Text

Ein mangelhafter Brandschutz bei PV-Anlagen kann die Versicherbarkeit eines Gebäudes infrage stellen und Regressforderungen der Sachversicherer an den ausführenden Handwerksbetrieb zur Folge haben. Um Werte zu schützen, ist es sowohl aus Sicht des Anlagenbetreibers als auch des Errichters sinnvoll, im Rahmen der ohnehin anstehenden Nachrüstung von mittleren Bestandsanlagen mit dem NA-Schutz entsprechende Vorkehrungen zu treffen, auch wenn der Brandschutz normativ (noch) nicht vorgeschrieben ist.

Neue Anforderungen an Bestandsanlagen

Gemäß dem Anfang 2012 in Kraft getretenen Energieeinspeisegesetz müssen Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 30 bis 100kWp, die zwischen dem 31. Dezember 2008 und dem 31. Dezember 2011 in Betrieb genommen wurden, bis Ende 2013 mit einem zentralen Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) nachgerüstet werden. Betreiber, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, verlieren den Anspruch auf ihre Einspeisevergütung. Der technische Leitfaden VdS 3145 empfiehlt darüber hinaus aus Brandschutzgründen den Einsatz von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen. Elektrofachbetriebe sollten ihn ihren Kunden dringend nahelegen.

Was deckt der NA-Schutz ab?

Die Aufgabe des NA-Schutzes ist es, bei unzulässigen Spannungs- und Frequenzwerten die Erzeugungsanlage vom Netz zu trennen. Im NA-Schutz bewirkt ein Kuppelschalter, der aus zwei in Reihe geschalteten elektrischen Schalteinrichtungen (Schütz, Leistungsschalter) besteht, eine sichere Trennung vom Netz.

Zur Schutzfunktion gehören:

  • • Spannungsrückgangsschutz U< (0,8Un, Abschaltzeit <100ms)
  • • Spannungssteigerungsschutz U> (1,1Un, Abschaltzeit <100 ms)
  • • Spannungssteigerungsschutz U> (1,15Un, Abschaltzeit< 100ms)
  • • Frequenzrückgangsschutz f< (47,5Hz, Abschaltzeit <100ms)
  • • Frequenzsteigerungsschutz f> (51,5Hz, Abschaltzeit <100ms)

Wenn mindestens eine Schutzfunktion anspricht, erfolgt die Abschaltung der Anlage. Laut VDE-AR-N 4105:2011-08 beziehen sich diese Schutzfunktionen jedoch nicht auf den Kurzschlussschutz, Überlastschutz, Schutz gegen elektrischen Schlag und auf die allpolige Trennvorrichtung des Stromkreises von der Erzeugungsanlage (z.B. Leitungsschutzschalter, FI-Schutzschalter). Für diese Bereiche ist der Betreiber im Rahmen der Sicherstellung des Eigenschutzes selbst verantwortlich.



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